Der ehemalige KZ-Wachmann, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist gestorben. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
KZ-Tätigkeit als SS-Mann bis zum Schluss geleugnet
Der hochbetagte Angeklagte hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen nicht nachgewiesen
Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, erklärte er zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.
Redaktion beck-aktuell, 27. April 2023 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Kaufmann, "Wir könnten sicherlich noch einige Jahre ermitteln", DRiZ 2015, 304
Papier/Möller, Die rechtsstaatliche Bewältigung von Regime-Unrecht nach 1945 und nach 1989, NJW 1999, 3289
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