Freitag, 5.8.2022
Schlafzelte beim Klimacamp in Hamburg bleiben erlaubt

Im Streit um das Verbot von Schlafzelten im Rahmen des im August geplanten Klimaprotestcamps bleibt die Stadt Hamburg auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg erfolglos. Das OVG hat am Donnerstag die Beschwerde gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Wie das VG geht es davon aus, dass die Unterbringung der Teilnehmer in Zelten mit großer Wahrscheinlichkeit von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist.

Mehr lesen
Mittwoch, 3.8.2022
Verbot von Infrastruktureinrichtungen für geplantes Klimacamp rechtswidrig
Das in Hamburg im August geplante Klimaprotestcamp ist eine Versammlung im Sinn des Art. 8 GG, das Verbot von Schlafzelten und Infrastruktureinrichtungen daher rechtswidrig, Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und einem Eilantrag teilweise stattgegeben. Die verfügte Verlegung der Versammlung von der Festwiese im Hamburger Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark sei hingegen rechtmäßig.
Mehr lesen
Donnerstag, 21.4.2022
Augsburger Klimacamp ist verfassungsrechtlich geschützte Versammlung
Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Urteil vom 08.03.2022 das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 10.07.2020 als verfassungsrechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt. Seinem Gesamtgepräge nach habe bei dem Camp die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung im Vordergrund gestanden. Mehr lesen
Montag, 22.11.2021
Kein vorbeugender Rechtsschutz für Klimacamp

Im Streit um ein Klimacamp in Hannover hat die Bewegung "Fridays for Future" eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag ab, den die Klimaschützer wegen einer befürchteten Räumungsverfügung durch die Versammlungsbehörde gestellt hatten. Es sei zumutbar, die Räumungsverfügung abzuwarten und dann gegebenenfalls um Eilrechtsschutz nachzusuchen, so das VG.

Mehr lesen