Schlafzelte beim Klimacamp in Hamburg bleiben erlaubt

Im Streit um das Verbot von Schlafzelten im Rahmen des im August geplanten Klimaprotestcamps bleibt die Stadt Hamburg auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg erfolglos. Das OVG hat am Donnerstag die Beschwerde gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Wie das VG geht es davon aus, dass die Unterbringung der Teilnehmer in Zelten mit großer Wahrscheinlichkeit von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist.

Zeitweise einzurichtende Infrastruktur erforderlich

Auch das OVG vertritt unter Berücksichtigung der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen Prüfungsdichte die Ansicht, "dass die Möglichkeit der Teilnahme bei dem als mehrtätige Veranstaltung konzipierten 'Klimacamp' gegenwärtig von einer – zeitweise einzurichtenden – Infrastruktur abhängen dürfte, die dann auch an dem Schutz der Versammlungsfreiheit teilhabe". Das schließe nach dem jetzt ergangenen Beschluss die einfache Unterbringung in Zelten ein. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar.

Verlegung des Camps nicht Gegenstand des Verfahrens

Das Gericht wies darauf hin, dass die weiteren im erstinstanzlichen Verfahren streitgegenständlichen Beschränkungen des Klimacamps (Verlegung an den Volkspark Altona, Verbot sonstiger Infrastruktureinrichtungen) nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren. Insoweit hat die erstinstanzliche Entscheidung weiterhin Bestand.

OVG Hamburg, Beschluss vom 04.08.2022 - 4 Bs 113/22

Redaktion beck-aktuell, 5. August 2022.