Bloß unter ferner liefen wollte sich die Tierschutzpartei nicht nennen lassen und klagte darauf, in der Berichterstattung zur Landtagswahl in Brandenburg namentlich genannt zu werden. Vor dem OVG hat sie nun kurz vor der anstehenden Wahl recht bekommen.
Mehr lesenDas BVerfG hat am heutigen Dienstag die Begründung seines Beschlusses von Anfang Oktober veröffentlicht, mit dem es einen Eilantrag der "Tierschutzpartei" zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse von "Ein-Prozent-Parteien" als unzulässig abgelehnt hatte.
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