Dienstag, 28.11.2023
Tierschutzpartei musste in Wahlsendungen nicht genannt werden

Das BVerfG hat am heutigen Dienstag die Begründung seines Beschlusses von Anfang Oktober veröffentlicht, mit dem es einen Eilantrag der "Tierschutzpartei" zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse von "Ein-Prozent-Parteien" als unzulässig abgelehnt hatte.

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