Die Tierschutzpartei hatte erzwingen wollen, dass die 3%-Schwelle, ab der das ZDF - wie viele andere Medien auch – Parteien in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nennt, auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich dafür auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.
Das VG Mainz hatte am Donnerstag vergangener Woche einen Eilantrag der Partei abgelehnt: Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Das amtliche Endergebnis aller Parteien werde im Internetportal "ZDFheute" veröffentlicht, das genüge für eine angemessene Darstellung.