ZDF musste Ergebnisse von Kleinstparteien in Wahlsendungen nicht nennen

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) konnte sich in seinen Wahlsendungen am Sonntag darauf beschränken, über die Ergebnisse kleinerer Parteien mit einem vorläufigen Stimmenanteil von mindestens 3% zu berichten. Das BVerfG wies am Sonntag einen Eilantrag der Tierschutzpartei ab.

Die Tierschutzpartei hatte erzwingen wollen, dass die 3%-Schwelle, ab der das ZDF - wie viele andere Medien auch – Parteien in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nennt, auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich dafür auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

Das VG Mainz hatte am Donnerstag vergangener Woche einen Eilantrag der Partei abgelehnt: Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Das amtliche Endergebnis aller Parteien werde im Internetportal "ZDFheute" veröffentlicht, das genüge für eine angemessene Darstellung.

BVerfG, Beschluss vom 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 9. Oktober 2023.