Landtagswahlen: ZDF muss Ergebnisse kleinerer Parteien nicht nennen

Das ZDF muss in seinen Wahlsendungen über die Landtagswahlen in Bayern und Hessen am 8. und 9. Oktober nicht die Wahlergebnisse der Parteien darstellen, deren voraussichtliches Wahlergebnis unter 3% liegt. Das VG Mainz lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Tierschutzpartei ab.

Das ZDF weist - wie viele andere Medien auch - in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens 3% erzielen. Die Tierschutzpartei wollte durchsetzen, dass diese Schwelle auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.

Ohne Erfolg: Die Nachwahl-Berichterstattung des ZDF werde jedenfalls von einem plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz auch der Tierschutzpartei Rechnung trage, so das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Beschluss vom 04.10.2023 - 4 L 532/23).

Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Die bei einer Wahl angetretenen Parteien würden jedoch dadurch angemessen dargestellt, dass das vom jeweiligen Landeswahlleiter übermittelte amtliche Endergebnis im Internet – dem Nachrichtenportal ZDFheute – veröffentlicht werde.

VG Mainz, Beschluss vom 04.10.2023 - 4 L 532/23

Redaktion beck-aktuell, hs, 5. Oktober 2023.