Das ZDF weist - wie viele andere Medien auch - in seiner linearen Nachwahl-Berichterstattung nur die Parteien individuell aus, die ein (voraussichtliches) Wahlergebnis von mindestens 3% erzielen. Die Tierschutzpartei wollte durchsetzen, dass diese Schwelle auf 1% abgesenkt wird. Sie berief sich auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Ohne Erfolg: Die Nachwahl-Berichterstattung des ZDF werde jedenfalls von einem plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept getragen, das dem Chancengleichheitsgrundsatz auch der Tierschutzpartei Rechnung trage, so das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Beschluss vom 04.10.2023 - 4 L 532/23).
Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem zu erwartenden Wahlergebnis von 3% möglich. Die bei einer Wahl angetretenen Parteien würden jedoch dadurch angemessen dargestellt, dass das vom jeweiligen Landeswahlleiter übermittelte amtliche Endergebnis im Internet – dem Nachrichtenportal ZDFheute – veröffentlicht werde.