Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH, den konzerneigenen Inkassodienstleister der Otto Group eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass durch die Beauftragung einer weiteren Tochterfirma mit der Eintreibung der Forderungen künstlich hohe Kosten verursacht würden. Wir nutzen das Verfahren für einen Blick über die Hintergründe und die ersten Musterfeststellungsurteile.
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