Dienstag, 26.3.2024
Ärztin muss Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" hinnehmen

Eine Ärztin ist mit ihrem Antrag gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" aus der Weiterbildungsordnung erfolglos geblieben. Das OVG Schleswig verneinte die Klagebefugnis mangels Verletzung eigener Rechte.

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Freitag, 25.2.2022
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Ein Allgemeinmediziner, der die Zusatzbezeichnung "Homöopath" führen darf, wird nicht in seiner Berufsfreiheit beeinträchtigt, wenn der Erwerb der Bezeichnung für die Zukunft abgeschafft wird. Das Bundesverwaltungsgericht sah weder die Divergenzrüge begründet noch eine Verletzung seiner Grundrechte durch das Landesrecht, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen könnte.

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