Dienstag, 26.3.2024
Ärztin muss Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" hinnehmen

Eine Ärztin ist mit ihrem Antrag gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" aus der Weiterbildungsordnung erfolglos geblieben. Das OVG Schleswig verneinte die Klagebefugnis mangels Verletzung eigener Rechte.

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