Ein Allgemeinmediziner, der die Zusatzbezeichnung "Homöopath" führen darf, wird nicht in seiner Berufsfreiheit beeinträchtigt, wenn der Erwerb der Bezeichnung für die Zukunft abgeschafft wird. Das Bundesverwaltungsgericht sah weder die Divergenzrüge begründet noch eine Verletzung seiner Grundrechte durch das Landesrecht, die eine Zulassung der Revision rechtfertigen könnte.
Mehr lesenEin vorläufiges faktisches Berufsverbot für einen Arzt darf nur verhängt werden, wenn es erforderlich ist, um eine konkrete Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut abzuwehren. Eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen langjährigen Abrechnungsbetrugs gefährdet laut Bundesverwaltungsgericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft nicht. Weder berühre dies das Arzt-Patienten-Verhältnis noch werde die medizinische Kompetenz des Mediziners in Frage gestellt.
Mehr lesenNach dem baden-württembergischen Beherbergungsverbot ist nun auch das niedersächsische vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Hintergrund war – anders als in Baden-Württemberg – der Eilantrag des Inhabers einer Beherbergungsstätte. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erachtete die niedersächsische Regelung als unausgegoren und mit Blick darauf als unangemessenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben.
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