Die Bundesregierung will Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Das Bundeskabinett hat dazu heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die verpflichtende Einrichtung von Meldestellen vorsieht. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den Entwurf als "Stückwerk".
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), sieht in seiner Stellungnahme dazu aber noch Klarstellungsbedarf beim persönlichen Anwendungsbereich und beim Verhältnis zu anderen Regelungen. Auch fordert der DAV einen Vorrang interner Meldungen.
Mehr lesenHinweisgeber sollen künftig besser vor Repressalien wie beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung, Rufschädigung oder Mobbing geschützt werden. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu heute einen Referentenentwurf veröffentlicht. Danach müssen Beschäftigungsgeber künftig interne Meldestellen einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können. Daneben solle eine zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden.
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