DAV: Entwurf schafft Rechtsklarheit
Mit dem Gesetz soll die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 umgesetzt werden, die bereits zum 17.12.2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums begrüßt der DAV in seinem Ansinnen. "Der Entwurf schafft in diesem wichtigen Bereich der Compliance endlich Rechtsklarheit und beendet zumindest die Unsicherheit, wie die Regelungen der EU-Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist anzuwenden sind" betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge.
Aber noch weiterer Klarstellungsbedarf
Einige Probleme blieben nach Einschätzung des DAV jedoch bestehen: "Unklar ist in vielen Konstellationen schon, wer sich überhaupt auf den Schutz berufen kann, denke man beispielsweise an Leiharbeitnehmer:innen im Verhältnis zum Entleiher oder an ausgeschiedene Angestellte", so Ruge. Auch das Verhältnis zu anderen Regelungen, die ebenfalls einen Schutz von Hinweisgebern verfolgen (etwa Arbeitsschutzgesetz, Gesetz zum Schutz vor Geschäftsgeheimnissen, DS-GVO), müsse im weiteren Verfahren dringend klargestellt werden. Überschneidungen und Widersprüche würden sonst zu Rechtsunsicherheit bei Hinweisgebern, Unternehmen und Betroffenen führen.
DAV fordert Vorrang interner Meldungen
Sinnvoll wäre es laut DAV auch, durch entsprechende Anreize die in der Richtlinie angelegte Priorisierung einer internen gegenüber der externen Meldung zu übernehmen – anstatt mit einer Wahlfreiheit über das Ziel hinauszuschießen. "Wir befinden uns in einem Spannungsfeld: Dem berechtigten Anliegen der Aufdeckung von Missständen steht der ebenso berechtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegen", so Ruge. "Interne Behandlungen vergrößern die Chance einer schnellen Behebung des Problems und einer Gesichtswahrung für alle Beteiligten – auch im Fall eines Irrtums." Sofern der Gesetzgeber selbst keine Anreize setzen möchte, eine interne Meldung vorrangig vorzunehmen, sollte zumindest den Beschäftigungsgebern mit internen Meldestellen die Möglichkeit eigener Anreize eröffnet werden.
Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2022.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Die vollständige Stellungnahme des DAV finden Sie als pdf-Dokument auf dessen Website.
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums, ebenfalls im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Ahrens/MIege, Whistleblowing: Erster Entwurf der Koalition zum Hinweisgeberschutzgesetz, MMR-Aktuell 2022, 448308
Engels, Whistleblower-Schutz in Unternehmen, ARP 2022, 20
Gesetzentwurf für besseren Schutz von Hinweisgebern veröffentlicht, FD-ArbR 2022, 448003