Hinweisgeber-Gesetz: Meldungen zu mangelnder Verfassungstreue

Über das geplante "Whistleblower-Gesetz" der Bundesregierung soll voraussichtlich noch diese Woche im Bundestag in leicht veränderter Form abschließend beraten werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen. Neu ist etwa, dass Hinweisgeber "Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen", melden können – auch wenn es sich nicht um Straftaten handelt.

Großrazzia in "Reichsbürger"-Szene bestätigt Bedarf

"Wir wollen, dass verfassungsfeindliche Tendenzen bei Beamten nicht erst herauskommen, wenn ein Umsturz mit Waffen geplant ist", sagte der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne). Hinweisgeber könnten nun dabei helfen, diese rechtzeitig zu erkennen. Dies sei auch vor dem Hintergrund der jüngsten Großrazzia in der "Reichsbürger"-Szene die richtige Antwort.

Anonyme Kontaktaufnahme soll erleichtert werden

Erleichtert werden sollen anonyme Hinweise. In der neuen Fassung des Gesetzentwurfs, mit dem sich der Rechtsausschuss an diesem Mittwoch befasst, heißt es, dafür seien "Meldekanäle vorzuhalten, welche die anonyme Kontaktaufnahme und die für die hinweisgebende Person anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle ermöglichen". Transparency International hatte in einer Anhörung des Ausschusses gemahnt, die Anonymität werde durch die Vorgaben des Entwurfs in der ursprünglichen Fassung nicht ausreichend geschützt.

Wahrung der Verschwiegenheit: Ausnahme für Tierärzte

Die Pflichten zur Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe sollen bestehen bleiben. Eine Ausnahme soll es für Tierärzte geben, soweit es um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Schutz von gewerblich gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren geht.

Schutz vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien

Der Entwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, dass Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken, besser vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt werden. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Hinweise können etwa Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebenssicherheit sein.

Neue Stelle für externe Meldungen geplant

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden. Dafür soll eine neue Stelle für externe Meldungen eingerichtet werden.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2022 (dpa).