Freitag, 20.1.2023
Hinterbliebenengeld im Regelfall niedriger als Schmerzensgeld anzusetzen

Für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers maßgebend. Dabei bietet der im Gesetzentwurf der damaligen Koalition genannte Betrag von 10.000 Euro laut Bundesgerichtshof lediglich eine Orientierungshilfe für die Bemessung im Einzelfall. Im Regelfall müsse er aber hinter dem eines vergleichbaren Schmerzensgeldes zurückbleiben, da dort ein eigener Gesundheitsschaden des Hinterbliebenen ausgeglichen werde.

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Dienstag, 22.3.2022
Haftungsprivilegierung sperrt Hinterbliebenengeld

Die innerbetriebliche Haftungsprivilegierung sperrt auch Ansprüche auf Hinterbliebenengeld. Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Frage entschieden und grenzt sie von seiner Rechtsprechung zur unbeschränkten Haftung für Schockschäden ab. Hinterbliebene hätten Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung und seien somit in deren System einbezogen.

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Donnerstag, 14.1.2021
Hinterbliebenengeld regelmäßig geringer als Schmerzensgeld

Das Hinterbliebenengeld wird in der Regel nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes erreichen. In beiden Fällen gehe es zwar um eine Entschädigung für seelisches Leid, erläutert das Oberlandesgericht Koblenz. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld sei aber nachrangig. Er decke gerade die Fälle ab, in denen nach dem Tod eines nahen Angehörigen der seelische Schmerz des Hinterbliebenen noch nicht den Grad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erlangt habe.

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