Donnerstag, 18.2.2021
Amazon zu genauer Herkunftsangabe bei Obst und Gemüse verurteilt
Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Eine Einschränkung auf 13 mögliche Herkunftsländer sei nicht ausreichend. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Amazon hatte behauptet, dass dies beim Online-Versand nicht möglich sei. Mehr lesen
Donnerstag, 1.10.2020
Zusätzliche Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln möglich

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben zur Herkunft auf der Verpackung vorschreiben. Dies widerspreche nicht dem geltenden EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof am 01.10.2020. Allerdings müssten für eine weitergehende Kennzeichnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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