Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben zur Herkunft auf der Verpackung vorschreiben. Dies widerspreche nicht dem geltenden EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof am 01.10.2020. Allerdings müssten für eine weitergehende Kennzeichnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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