Donnerstag, 18.2.2021
Amazon zu genauer Herkunftsangabe bei Obst und Gemüse verurteilt
Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Eine Einschränkung auf 13 mögliche Herkunftsländer sei nicht ausreichend. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Amazon hatte behauptet, dass dies beim Online-Versand nicht möglich sei. Mehr lesen