Mittwoch, 26.7.2023
Nicht auf Schlüssel aufgepasst: Erweiterte Schlüsselklausel in der Hausratversicherung ist wirksam

Wer Opfer eines Einbruchs mit einem gestohlenen Schlüssel wird, muss auch in Zukunft nachweisen, dass er es dem Dieb nicht zu leicht gemacht hat: Der Bundesgerichtshof billigt die so­ge­nann­te er­wei­ter­te Schlüs­sel­klau­sel, nach der ein Ein­drin­gen mit einem ent­wen­de­ten, ech­ten Schlüs­sel nur dann ein versicherter "Ein­bruchs­dieb­stahl" ist, wenn der Besitzer den Schlüsseldiebstahl nicht fahrlässig ermöglicht hat.

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Montag, 19.10.2020
Unbefugtes Öffnen eines Pkw per Funksignal ist kein "Aufbrechen"

Die Hausratsversicherung muss nicht für aus einem Pkw entwendete Gegenstände zahlen, wenn das Fahrzeug unbefugt per Funksignal geöffnet wurde. Dies hat das Amtsgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 12.03.2020 entschieden und eine Klage abgewiesen.

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