Mittwoch, 26.7.2023
Nicht auf Schlüssel aufgepasst: Erweiterte Schlüsselklausel in der Hausratversicherung ist wirksam

Wer Opfer eines Einbruchs mit einem gestohlenen Schlüssel wird, muss auch in Zukunft nachweisen, dass er es dem Dieb nicht zu leicht gemacht hat: Der Bundesgerichtshof billigt die so­ge­nann­te er­wei­ter­te Schlüs­sel­klau­sel, nach der ein Ein­drin­gen mit einem ent­wen­de­ten, ech­ten Schlüs­sel nur dann ein versicherter "Ein­bruchs­dieb­stahl" ist, wenn der Besitzer den Schlüsseldiebstahl nicht fahrlässig ermöglicht hat.

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