Wer Opfer eines Einbruchs mit einem gestohlenen Schlüssel wird, muss auch in Zukunft nachweisen, dass er es dem Dieb nicht zu leicht gemacht hat: Der Bundesgerichtshof billigt die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel, nach der ein Eindringen mit einem entwendeten, echten Schlüssel nur dann ein versicherter "Einbruchsdiebstahl" ist, wenn der Besitzer den Schlüsseldiebstahl nicht fahrlässig ermöglicht hat.
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