Dienstag, 3.5.2022
Kein Grundsteuererlass für sanierungsbedürftige Tennisanlage

Die Eigentümer eines mit einer Tennisanlage bebauten Grundstücks haben keinen Anspruch auf Grundsteuererlass. Ein solcher komme nicht wegen Rohertragsminderung des Steuergegenstands in Betracht, auch wenn die Tennisanlage sanierungsbedürftig sei, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Denn die Eigentümer hätten das Grundstück in Kenntnis seines schlechten Zustandes erworben. Die Grundsteuer sei auch nicht aus Gründen der Billigkeit zu erlassen.

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Mittwoch, 1.12.2021
Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung

Eine Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch auf Erlass der Grundsteuer, wenn sie für die Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst verantwortlich ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klägerin im konkreten Fall habe es unterlassen, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einheiten zur Vermietung für die erlaubte Nutzung der Räumlichkeiten herzurichten.

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Freitag, 31.7.2020
Grundsteuererlass für Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers verneint

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteilen vom 13.07.2020 einem Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer versagt. Der geringe Ertrag des Grundstücks sei nicht der Denkmalseigenschaft geschuldet, sondern beruhe darauf, dass unabhängig davon ein von vornherein ertragsschwaches Grundstück erworben wurde.

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