Die ehemaligen Tennisplätze hinter der Berliner Schaubühne dürfen nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mit zwei sechsgeschossigen Wohngebäuden bebaut werden. Das Vorhaben verstoße wegen seiner Größe und Massivität gegen den Denkmalschutz, so die Begründung des Gerichts. Das VG wies allerdings darauf hin, dass eine Bebauung des Blockinnenbereichs nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei.
Mehr lesenDie Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden, in dem die Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes bereits durch später angebrachte Balkone beeinträchtigt worden war. Eine weitere Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes schloss das Gericht daher aus.
Mehr lesenDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Anordnung der Stadt München zur Wiederherstellung des Giesinger "Uhrmacherhäusls" überwiegend bestätigt. Das Gebäude war im Jahr 2017 illegal abgerissen worden. Selbst wenn das zerstörte Einzelbaudenkmal nicht wieder aufgebaut werden könne, trage ein die Lücke schließender angepasster Neubau zum Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles "Feldmüllersiedlung" bei, so das Gericht.
Mehr lesenEin Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dass dieses auch ganz erheblich ausfallen kann, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Danach muss ein Kaufmann ein Bußgeld von 60.000 Euro zahlen, weil er beim Umbau eines Baudenkmals vorsätzlich dessen Substanz beeinträchtigt hat.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteilen vom 13.07.2020 einem Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer versagt. Der geringe Ertrag des Grundstücks sei nicht der Denkmalseigenschaft geschuldet, sondern beruhe darauf, dass unabhängig davon ein von vornherein ertragsschwaches Grundstück erworben wurde.
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