Dienstag, 23.11.2021
Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst “Gorillas“

Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst “Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Vorliegend würden die Voraussetzungen für einen Abbruch der Betriebsratswahl nicht vorliegen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der Beschwerdeinstanz. "Gorillas" könne aber nach der Wahl das Wahlanfechtungsverfahren bemühen.

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Mittwoch, 17.11.2021
Gericht gibt grünes Licht für Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst

Die Mitarbeiter des Fahrradlieferdienstes Gorillas dürfen einen Betriebsrat wählen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss entschieden und den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl zurückgewiesen. Der Abbruch einer Betriebsratswahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden, heißt es in der Begründung des Gerichts.

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