In Folge 21 gehen Hendrik Wieduwilt und Maximilian Amos der Frage nach, ob man Geflüchtete zurückweisen darf, wie u. a. der ehemalige BVerfG-Präsident Papier meint. Außerdem geht es um Festivalbändchen, einen Urheberrechtsstreit um Fototapete und einen schwarzen Tag für Big Tech.
Eine marktbeherrschende Stellung zu haben, ist eine Sache. Sie zu missbrauchen, eine ganz andere. Mit seinem Preisvergleichsdienst hat Google das getan, statt nach den Regeln des Wettbewerbs zu spielen, so der EuGH. Für Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager ist es ein später Sieg.
Mehr lesenGoogle muss Dritten möglicherweise Zugang zu seiner Plattform Android Auto gewähren. Das geht aus den Schlussanträgen der EuGH-Generalanwältin Laila Medina hervor. Weigere sich Googles pauschal, verstößt das möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht.
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