Das EuG hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet mit einer Geldstrafe von 1,49 Milliarden Euro zu belegen, aufgehoben. Diese Sanktion hatte die Kommission verhängt, weil Google angeblich mit wettbewerbswidrigen Klauseln im Werbedienst "AdSense for Search" (AFS) den Wettbewerb eingeschränkt habe.
Während das Gericht die meisten Feststellungen der Kommission bestätigte, wurde die Entscheidung letztlich aufgehoben. Die Richter bemängelten, dass die Kommission bei der Bewertung der Dauer der Vertragsklauseln sowie deren Auswirkungen auf den Markt Fehler gemacht habe. Insbesondere sei nicht ausreichend untersucht worden, ob die Betreiber von Websites, die Google AdSense nutzten, während der Vertragslaufzeit tatsächlich alternative Dienste hätten in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus gelang es der Kommission nicht, überzeugend nachzuweisen, dass die betreffenden Klauseln den Wettbewerb auf dem Markt für Suchmaschinen-Werbung in der EU tatsächlich behindert haben. Das Gericht hob auch hervor, dass viele der geprüften Verträge lediglich eine kurze Laufzeit aufwiesen, obwohl sie mehrfach verlängert wurden. Ein weiterer Vorwurf, dass die Klauseln Innovationen gehemmt und Verbraucher geschädigt hätten, sei ebenfalls nicht schlüssig belegt worden.
Die Kommission hat die Möglichkeit, das Urteil innerhalb von zwei Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten.