#22: Kein AfD-Ausschussvorsitz, weniger hessische Überwachung, einseitige Bonusziele, examensrelevante Tierhalterhaftung

Katzen und Hunde im Jurapodcast, das geht immer, vor allem, wenn der Fall ziemlich sicher examensrelevant wird. Vorher geht's aber natürlich um die Niederlagen der AfD in Karlsruhe, den hessischen Verfassungsschutz und Bonusvereinbarungen im Job. 

In „Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht“, dem Podcast von NJW und beck-aktuell, besprechen beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz und Kolumnist Hendrik Wieduwilt, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz – oder das, was sie für wichtig halten. 

In dieser Woche besprechen sie natürlich die Urteile des BVerfG gegen die AfD: Klar ist jetzt nicht nur, dass Stephan Brandner nach seinen rechtsextremistischen Ausfällen als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt werden durfte. Prof. Dr. Franz-Alois Fischer ordnet die Rechtsfragen ein. 

Interview mit der GFF, Arbeitsrecht für den Alltag, Haftung für einen gehorsamen Hund

Karlsruhe hat auch das Hessische Verfassungsschutzgesetz an gleich mehreren Stellen für verfassungswidrig erachtet, obwohl das eigentlich schon die nachgebesserte Version war. Kontext und Zusatzinfos gibt es von David Werdermann von der - klagenden - Gesellschaft für Freiheitsrechte. 

Etwas lebensnäher ging es einmal mehr beim BAG zu: Das sprach einem Arbeitnehmer Schadensersatz von mehr als 80.000 Euro zu, weil seine ehemalige Arbeitgeberin ihm einfach Bonusziele vorgesetzt hatte. So nicht, so das Urteil aus Erfurt.

Nach Updates zu neuen Klimaklagen und der Bestätigung des OVG, dass die FDP wegen Bedeutungslosigkeit im Land zu Recht nicht in eine Wahlkampfsendung beim rbb eingeladen worden war, stellen Lorenz und Wieduwilt schließlich ein Urteil des BGH vor, das es ganz sicher in die amtliche Sammlung (BGHZ) und ziemlich wahrscheinlich auch ins juristische Staatsexamen schafft: Die Tierhalterhaftung setzt jetzt nicht mehr voraus, dass das Tier unkontrolliert, unberechenbar und selbständig handelt. Der Tierhalter soll vielmehr auch haften, wenn es zu einem Unfall kam, während der Hund ganz brav seinem Kommando gehorchte. 

Spoiler: Hundehalterin Lorenz ist mal mindestens verwundert. Katzenbesitzer Wieduwilt ist das hingegen ziemlich egal.  

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Rechtsanwältin Pia Lorenz ist Chefredakteurin von beck-aktuell, Hendrik Wieduwilt Rechtsanwalt & Kolumnist, 21. September 2024.