Mittwoch, 1.7.2020
Nach Schlappe vor BVerfG: Frauenrechtlerin will EGMR anrufen

Der Kampf um geschlechtergerechte Sprache in Formularen – er ist noch lange nicht zu Ende. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahm, zieht Beschwerdeführerin Marlies Krämer nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Ich gebe nicht auf, ich mache weiter, bis das Rennen gelaufen ist", sagte die 82 Jahre alte Frauenrechtlerin der Deutschen Presse-Agentur am 01.07.2020.

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Keine Sachentscheidung zu geschlechtergerechter Sprache in Formularen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen zum Gegenstand hat, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei unzulässig, da sie den formalen Begründungsanforderungen nicht genüge, heißt es in dem Beschluss vom 26.05.2020. Unter anderem werde nicht darauf eingegangen, dass das Grundgesetz selbst das bemängelte generische Maskulinum verwendet.

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