Dienstag, 27.9.2022
Überspannte Anforderungen an Vortrag zu Mangelbeseitigungskosten

Lässt ein Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen und Beweisangebote einer Partei gänzlich unberücksichtigt, liegt darin ein Gehörsverstoß. Erscheint nach dem Vortrag das Entstehen von ausgleichspflichtigen Mangelbeseitigungskosten möglich, so kann die Klageforderung nicht insgesamt als unschlüssig bewertet werden, betonte der Bundesgerichtshof. Vielmehr müsse dann eine Beweisaufnahme stattfinden.

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Mittwoch, 2.3.2022
Deutsche Bank haftet nicht für "Cum-Ex"-Schulden von Warburg

Die Deutsche Bank muss nicht für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung von Warburg heute vollumfänglich zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Privatbank hatte von Deutschlands größtem Geldhaus als Depotbank Schadenersatz für Steuerschulden in Millionenhöhe gefordert.

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Montag, 29.3.2021
Deutsches Recht bei Gesamtschuldnerausgleich von Zugmaschine und Anhänger

Bei einem Gespann ist für den Ausgleich der Versicherer von Zugmaschine und Anhänger bei einem Unfall in Deutschland selbst dann deutsches Recht anzuwenden, wenn eine Versicherung im Ausland besteht. Maßgeblich ist dabei laut Bundesgerichtshof die in Deutschland bestehende Versicherungspflicht.

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Mittwoch, 9.12.2020
Keine Gesamtschuld von Haftpflichtversicherer und gegnerischem Fahrzeughalter

Muss eine Haftpflichtversicherung der Eigentümerin des gegnerischen Unfallwagens den Schaden zu 100% ersetzen, obwohl der Unfallhergang nicht geklärt werden konnte, kann sie vom begünstigten Fahrzeughalter keinen Regress verlangen. Diese Problematik, die nur bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter eines Autos auftritt, könne nur der Gesetzgeber beseitigen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.10.2020 entschieden.

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Mittwoch, 23.9.2020
Privatbank Warburg klagt erfolglos gegen Deutsche Bank

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg kann die Deutsche Bank als Depotbank im Rahmen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern nehmen. Das Landgericht Frankfurt am Main weist darauf hin, dass die Privatbank originäre Steuerschuldnerin sei und die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär tragen müsse.

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