Der Fall sorgte bundesweit für Aufregung: Ein Obdachloser legte im vergangenen Sommer einen menschlichen Kopf vor das
LG Bonn. Der
Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch die Verurteilung des Mannes wegen Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
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