Lebenslang und Sicherungsverwahrung in Bochumer Tiefgaragenmord

Nach tödlichen Schüssen in einer Bochumer Tiefgarage ist ein 27-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem haben die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet. Auslöser der Tat war ein Streit im Straßenverkehr.

Der Mann hatte laut Landgericht Bochum (Urteil vom 01.12.2023 - II-3 Ks 18/23) am 7. März einen 58-jährigen Telekom-Mitarbeiter in dessen Auto erschossen. Richter Nils Feldhaus nannte den türkischen Angeklagten bei der Urteilsbegründung einen "gefährlichen Psychopathen". Die Tat sei eine "eiskalte Hinrichtung" gewesen. Die Sicherungsverwahrung sei zum Schutz der Allgemeinheit notwendig.

Laut Urteil war insgesamt sieben Mal auf den 58-Jährigen geschossen worden – durch die Heckscheibe und durch das Seitenfenster. Sechs Schüsse trafen. Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte seinem späteren Opfer aufgelauert und ohne Vorwarnung sofort geschossen hat. Auslöser soll ein vorangegangener Streit im Straßenverkehr gewesen sein.

Dem Angeklagten sei es um Rache gegangen. Er sei leicht zu kränken und maßlos in seiner Wut. Außerdem habe er einen "Hass auf Menschen – besonders auf Deutsche", so Richter Feldhaus. Die Ermittler hatten auf dem Handy des Angeklagten eine Liste gefunden, die mit dem Wort "Höllenmenschen" überschrieben war. Dabei handelte es sich um Namen und Adressen von Personen, an denen sich der 27-Jährige laut Urteil noch rächen wollte. Darunter waren eine ehemalige Lehrerin, mehrere Unternehmer, aber auch Familienangehörige aufgeführt.

Im Prozess hatte der Dortmunder die Tat gestanden. In einer Erklärung seiner Verteidiger hieß es allerdings, dass ihn das Opfer zuvor ausländerfeindlich beleidigt und mit dem Tode bedroht habe. In dieser Situation habe er rotgesehen, sei ausgerastet und habe geschossen. Das sahen die Richter jedoch anders. Sie gehen von einem Heimtücke-Mord aus niedrigen Beweggründen aus.

Ein 29-jähriger Mitangeklagter aus Witten ist zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte dem Hauptangeklagten laut Urteil bei der Flucht geholfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Bochum, Urteil vom 01.12.2023 - II-3 Ks 18/23

Redaktion beck-aktuell, ew, 1. Dezember 2023 (dpa).