Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In dem Prozess ging es um Straßenblockaden, an denen sich der 65-Jährige beteiligt und laut Angaben einer Gerichtssprecherin teils auch an die Fahrbahn geklebt hatte. Insgesamt seien 40 Fälle abgeurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nun werde das Gericht das Urteil schriftlich begründen. Im November 2023 hatte der Prozess begonnen.
Relativ zu Beginn habe das Gericht einen Verständigungsvorschlag gemacht. Dem Mann sei gegen ein Geständnis eine Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung angeboten worden, hieß es. Die Verteidigung habe dem aber nicht zugestimmt.
Letzte Generation: Angeklagter will Rechtsmittel einlegen
Die Letzte Generation schrieb in einer Mitteilung, der 65-Jährige wolle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Es zeige sich, dass die Justiz nicht wisse, wie sie mit dem Protest umgehen solle. Mit dem Urteil entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. "Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet."
Erst im Juli hatte das AG Berlin-Tiergarten eine Klimaaktivistin nach Farbattacken und Straßenblockaden zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Berlin, als Regierungssitz häufig Schauplatz von Aktionen der Letzten Generation, hatte 2023 knapp 2.000 staatsanwaltliche Klimaprotest-Verfahren verzeichnet. Im ersten Prozess vor dem AG Berlin-Tiergarten im Jahr 2022 war ein Demonstrant noch mit 60 Arbeitsstunden davongekommen.