Der frühere Bundeswehrsoldat Franco A. bleibt im Gefängnis. Der BGH bestätigte die Verurteilung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen eines beabsichtigten Terroranschlags auf einen hochrangigen Politiker. Die Revision sei offensichtlich unbegründet.
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenSeine Aussage war mit Spannung erwartet worden: Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat gestern erneut beteuert, es sei nie seine Absicht gewesen, einem Menschen Leid zuzufügen. Er räumte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zudem ein, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben. Zum Hauptvorwurf, er habe aus rechtsextremistischer Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker geplant, wollte der Angeklagte sich dann aber nicht weiter äußern. Der Vorsitzende Richter kündigte deshalb eine umfangreiche Beweisaufnahme an.
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