BGH bestätigt Urteil gegen Franco A. wegen beabsichtigten Terroranschlags

Der frühere Bundeswehrsoldat Franco A. bleibt im Gefängnis. Der BGH bestätigte die Verurteilung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen eines beabsichtigten Terroranschlags auf einen hochrangigen Politiker. Die Revision sei offensichtlich unbegründet.

Franco A., der bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants als Berufssoldat tätig war, hatte laut BGH aufgrund verschwörungstheoretischer Gedankengänge die Überzeugung gebildet, der "Zionismus" führe einen systematischen Rassenkrieg, in dem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden. Verantwortlich für die vermeintliche "Zersetzung der deutschen Nation" seien insbesondere flüchtlingsfreundlich eingestellte hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens.

Deshalb fasste er laut BGH im Lauf des Jahres 2016 den festen Entschluss, einen Anschlag auf das Leben eines dieser Verantwortlichen zu verüben. Als mögliche Anschlagsopfer zog er die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sowie die aus einer jüdischen Familie stammende Journalistin und Stiftungsgründerin Anetta Kahane in Betracht.

Schutzstatus nach Täuschungsmanöver mit falscher Identität erlangt

Schon die Umstände der Festnahme im 2017 auf dem Wiener Flughafen hatten für Aufsehen gesorgt: A. wollte eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Ermittler fest, dass er sich eine Identität als angeblicher syrischer Flüchtling zugelegt und monatelang ein Doppelleben geführt hatte. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und Geld-Leistungen erhalten - daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

Das OLG hatte in seinem Urteil betont, A habe eine "verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung". Besondere Abneigung habe er gegen Menschen jüdischen Glaubens, er hänge dabei Verschwörungstheorien an. Im Urteil zeigte sich das OLG überzeugt, dass A. fest entschlossen war, einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeizuführen. Konkretisiert habe er die Anschlagspläne aber noch nicht.

Ob A. Anschläge in der angenommenen Scheinidentität eines syrischen Flüchtlings begehen wollte, konnte der Staatsschutzsenat dagegen nicht feststellen. Ungeklärt ist weiter der Verbleib der von A. beschafften Waffen. 

Der Offizier hatte bis zuletzt die Vorwürfe bestritten, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland.

BGH, Beschluss vom 08.08.2023 - 3 StR 499/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 24. August 2023 (ergänzt durch Material der dpa).