Haftbefehl gegen Franco A. erlassen

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A., dem seit Mai 2021 am Frankfurter Oberlandesgericht der Prozess gemacht wird, soll wieder in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende des 5. Strafsenats (Staatsschutzsenats) des OLG hat am Samstagabend einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach seiner Festnahme gestern Vormittag wurde ihm der Haftbefehl heute Vormittag eröffnet.

Verfahren läuft seit Mai 2021

Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren wird seit dem 20.05.2021 vor dem OLG verhandelt. Der Angeklagte befand sich vom 26.04.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft.

Mögliche Beweismittel mit sich geführt

Bei einer am Abend des 11.02.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen. Aufgrund dieses Umstandes und weiterer Erkenntnisse hat der Vorsitzende des Staatsschutzsenats das Vorliegen von Verdunkelungs- und auch Fluchtgefahr festgestellt und deshalb am Abend des 12.02.2022 in Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen. Dieser wurde am Sonntagvormittag von der Polizei vollstreckt und der Angeklagte festgenommen.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2022.