Langer Strafprozess gegen Franco A. erwartet

Seine Aussage war mit Spannung erwartet worden: Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat gestern erneut beteuert, es sei nie seine Absicht gewesen, einem Menschen Leid zuzufügen. Er räumte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zudem ein, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben. Zum Hauptvorwurf, er habe aus rechtsextremistischer Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker geplant, wollte der Angeklagte sich dann aber nicht weiter äußern. Der Vorsitzende Richter kündigte deshalb eine umfangreiche Beweisaufnahme an.

Vorwurf: Falsche Identität als syrischer Flüchtling angenommen

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen – und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Festgenommen worden war Franco A. im Februar 2017 in Wien, als er eine Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Die Pistole in Wien habe er gefunden und erst am Flughafen realisiert, dass er sie noch bei sich trage – und deshalb rasch in einem Putzschrank einer Toilette versteckt. Später habe er sie holen und den Behörden übergeben wollen, hatte er später nach der Festnahme erklärt. Beim Abgleich der Fingerabdrücke fiel auf, dass der Berufssoldat auch als angeblicher Asylbewerber registriert war.

USB-Stick mit Anleitung zu Sprengstoff-Herstellung gefunden

Gefunden wurde bei ihm unter anderem auch ein USB-Stick, auf dem eine Anleitung zur Herstellung von Sprengmitteln gespeichert war. In Interviews hatte Franco A. erklärt, dieses Material sei von ihm zur Ausbildung bei der Bundeswehr gedacht gewesen. Berichtet hatte der Offizier Medienvertretern auch, er habe Munition gehortet, um auf von ihm befürchtete islamistische Anschläge vorbereitet zu sein.

Franco A. begründet sein Doppelleben

Vor Gericht legte der Angeklagte am Dienstag ausführlich dar, warum er sich als französischsprachiger, christlicher Flüchtling aus Syrien ausgegeben hatte, der seinen Pass auf der Flucht verloren hat. Von seinem Laptop las Franco A. im Gerichtssaal zahlreiche politische Zitate vor, um seine Ansicht eines politischen Versagens im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zu belegen. Dass er durch sein Doppelleben geltendes Recht missachtet habe, "tut mir aufrichtig leid", sagte der Angeklagte. Doch er habe herausfinden wollen, was vor Ort ablaufe.

Als Syrer David Benjamin Asylantrag gestellt

Er berichtete vor Gericht, wie er sich Ende 2015 als David Benjamin bei der Flüchtlingsunterkunft in seiner Heimatstadt Offenbach vorstellte, um Asyl zu beantragen. Sein Weg führte ihn über mehrere Stationen auf einen zur Unterkunft umgebauten bayerischen Bauernhof. Um sein Doppelleben zu organisieren, war er nur sporadisch dort. In mehreren Anhörungen fiel nicht auf, dass es sich bei dem angeblichen Flüchtling um einen Bundesbürger handelte. Rund ein Jahr dauerte es, bis das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich

Einen Überblick über die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall gab ein Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamtes. Er berichtete von Chatverläufen auf dem Handy des Angeklagten, in denen es um Waffen ging, von Zeugen, die Franco A. nach Waffen gefragt habe, vom Kauf von Waffenteilen bei einem Waffenhändler und von Schießübungen. Am Freitag will das Gericht in die Beweisaufnahme einsteigen. Da der Angeklagte sich nicht wie erhofft zu mehr Punkten geäußert habe, müsse diese groß ausfallen, sagte Koller. Daher werde es eine sehr lange Hauptverhandlung werden.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2021 (dpa).