Bundeswehroffizier Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
franco_a_CR_BorisRoessler_dpa
© BorisRoessler / dpa
franco_a_CR_BorisRoessler_dpa

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hauptanklagepunkt: Vorbereitung staatsgefährdender Straftat

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen. Der Hauptanklagepunkt war aber ein anderer: Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Anklage: Nach Straftaten Verdacht auf Flüchtlinge lenken

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Laut Anklage Anschläge auf Heiko Maas und Claudia Roth angedacht

Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben, für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland, wie er sagte. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war. Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

FDP und Grüne: Mehr Maßnahmen gegen Rechtsradikale im öffentlichen Dienst

Die Verurteilung zeigt aus Sicht von FDP und Grünen die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst. "Der Gesetzgeber muss aus der Gefahr des Rechtsterrorismus die nötigen Schlüsse ziehen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Gefährliche Rechtsextremisten dürften keinen Platz im öffentlichen Dienst oder bei der Bundeswehr finden. Dafür brauche es gemeinsame gesetzliche Standards von Bund und Ländern. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtenstatusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den Behörden intensivieren. Staatsdiener sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Darauf hatten sich die Minister im Juni geeinigt. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich ist.

Gefahr bewusster Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr 

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte: "Der Fall von Franco A. hat das Licht auf eine in hohem Maße beunruhigende Entwicklung geworfen, nämlich die bewusste Unterwanderung von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr durch gut vernetzte Extremisten." Zahlreiche Fragen seien trotz der juristischen Aufarbeitung bisher offen geblieben. Die Sicherheitsbehörden könnten den Fall mit dem Urteil nicht abhaken, sondern müssten den Hintergründen und Zusammenhängen entschlossen weiter nachgehen und sie aufklären. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte: "Der Prozess hat das zutiefst antisemitische und rassistische Menschenbild des Täters offenbart." Vom Rechtsextremismus gehe eine große Gefahr für Gesellschaft, Demokratie und Staat aus.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2022 (dpa).