Kann eine in eine Blutfehde verwickelte Familie eine verfolgte "bestimmte soziale Gruppe" sein und eine Zugehörigkeit zu ihr daher ein Grund für die Anerkennung als Flüchtling? Es kommt darauf an, sagt EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour – und zwar auf die Gegebenheiten im Herkunftsland.
Mehr lesenStaatenlose Palästinenser, die beim UNRWA-Hilfswerk registriert sind, sind grundsätzlich als Flüchtlinge anzuerkennen, wenn das Hilfswerk im betreffenden Gebiet menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Das hat der EuGH entschieden.
Mehr lesenFrauen kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, wenn sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts physischer oder psychischer beziehungsweise sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Bei Gefahren für Leib und Leben kommt unabhängig davon die Zuerkennung subsidiären Schutzes in Betracht, entschied der EuGH.
Mehr lesenEinem in Deutschland geborenen Mädchen, dem bei Abschiebung nach Somalia - dem Geburtsort seiner Eltern - eine Genitalverstümmelung droht, wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seinen Eltern und Geschwistern steht deshalb laut BVerwG aber kein abgeleitetes Flüchtlingsrecht zu.
Mehr lesenMit dem Tod einer "stammberechtigten" Person erlischt deren Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft. In der Folge seien Familienasyl und -flüchtlingsschutz der hinterbliebenen Familienmitglieder zu widerrufen, bestätigte das BVerwG. Die Rechtsposition werde nicht "vererbt".
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