Das Jahressteuergesetz hat am Freitag den Bundesrat passiert. Darin enthalten: ein Verbot für Anwälte, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Obwohl der Passus eigentlich gestrichen worden war, dürfen Anwälte jetzt bald nicht mehr per beA an die Finanzbehörden schreiben.
Mehr lesenTrotz allem Ärger um eine geplante Änderung der AO, die es Anwältinnen und Anwälten verbietet, über das beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren, hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 am Freitag mit der Regelung verabschiedet. Doch wohl nur vorläufig – die Passage soll wieder gestrichen werden.*
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