Der Gesetzentwurf, dem der Bundesrat nun zugestimmt hat, ist gegenüber der im Bundestag im Oktober beschlossenen Version unverändert (BR-Drs. 529/24). Das Verbot für Anwältinnen und Anwälte, sich per beA an das Finanzamt zu wenden, wird also bald im Gesetzblatt verkündet. Zuvor hatten Rechtspolitiker laut einem Bericht von LTO angekündigt, den Gesetzentwurf im November noch einmal anfassen zu wollen, da es sich bei dem Passus nur um ein redaktionelles Versehen gehandelt habe. Ein solcher Änderungsantrag ist aber ausgeblieben.
Konkret betrifft die Änderung einen neuen § 87a Abs. 1 Satz 2 AO. Nach der Vorschrift soll die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht mehr zulässig sein, wenn auch über die Plattform ELSTER kommuniziert werden kann - denn Nachrichten über das beA beeinträchtigten das steuerliche Massengeschäft erheblich, wie es in der Begründung heißt.
Comeback in letzter Minute
Dabei war der Passus eigentlich aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Im ersten Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war das beA-Verbot erstmals aufgetaucht. Nachdem der Plan in der Anwaltschaft auf scharfe Kritik stieß, beschloss das Kabinett am 5. Juni, das beA-Verbot aus dem Entwurf rauszunehmen. Aber drei Tage vor der letzten Lesung im Bundestag am 18. Oktober fand der Passus über eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses doch wieder den Weg in den Gesetzentwurf. Der wurde anschließend in der Fassung des Finanzausschusses, also samt beA-Verbot angenommen.
Nach der Bundestagssitzung im Oktober, in der das beA-Verbot beschlossen worden war, hatten die Anwaltsorganisationen sich empört gezeigt ob der Vorgehensweise im Finanzausschuss, sowohl BRAK als auch DAV hatten sich mit Stellungnahmen und einer Resolution des Steueranwaltstags gegen das beA-Verbot gestemmt. Aus Rechtspolitikerkreisen hieß es daraufhin, der Verbleib des beA-Verbots im Gesetzentwurf sei nur ein redaktionelles Versehen gewesen und werde im November korrigiert. Darüber hatte unter anderem LTO berichtet.
Doch kein Versehen?
Doch das ist nicht geschehen, nun ist der Weg ins Gesetzblatt für das beA-Verbot frei. Mit Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Folgetag in Kraft
Ob es nun der verkürzten Rest-Regierungszeit von SPD und Grünen – und den damit verbundenen instabilen Mehrheiten – geschuldet ist, dass das angebliche Versehen nicht behoben wurde, ist unklar. Klar ist aber, dass zumindest absehbar wohl nicht mehr mit einer Änderung des nun verabschiedeten* Gesetzes zu rechnen ist. Das würde schließlich ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren erfordern – und von denen hat die aktuelle Minderheitsregierung noch weit mehr auf dem Tisch, als sie bis zur Neuwahl verabschieden kann.
Anm. d. Red.: Hier stand zunächst fälschlich, das Gesetz sei bereits verkündet worden. (pl, 23.11. 8:47 Uhr)