Familiengerichte sind nicht befugt, zur Durchsetzung des Kindeswohls Anordnungen gegenüber schulischen Behörden zu erlassen. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege allein den Verwaltungsgerichten. Eine Mutter hatte per familiengerichtlicher Anordnung durchsetzen wollen, dass sich ihre Tochter nicht an die Corona-Maßnahmen in der Schule halten muss.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Münster hat mit mehreren Beschlüssen entschieden, dass für Verfahren auf unmittelbares Einschreiten gegen die Leitung beziehungsweise die Lehrkräfte an Schulen wegen angeblich kindeswohlgefährdender Corona-Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des § 1666 BGB nicht die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das Gericht hat das Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der (Gerichts-)Zuständigkeit angerufen.
Mehr lesenDer Erlass von Anordnungen gegen Schulleitungen oder Lehrkräfte zur Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen gehört nicht zu den im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens eröffneten Maßnahmen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 05.05.2021 klargestellt. Zuständig seien vielmehr die Verwaltungsgerichte.
Mehr lesenFamiliengerichte sind nicht für die Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen zuständig. Das stellt das Oberlandesgericht Jena in Bezug auf eine umstrittene Entscheidung des Amtsgerichts Weimar klar. Dieses hatte auf den Eilantrag von Eltern Schulen unter anderem die Anordnung einer Maskenpflicht untersagt und dies mit einer Gefährdung des Kindeswohls begründet. Gegen den Eilbeschluss hatte der Freistaat Thüringen sofortige Beschwerde eingelegt, der das OLG jetzt stattgegeben hat.
Mehr lesenNach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. "Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der Deutschen Presse-Agentur. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.
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