Gegen einen Autofahrer, der innerhalb von sechs Wochen zweimal an derselben Stelle den Mindestabstand nicht eingehalten hat, dürfen zwei eigenständige Fahrverbote festgesetzt werden. Ein Nachteil sei dem uneinsichtigen Verkehrssünder dadurch nicht entstanden, befand das AG Frankfurt a. M.
Mehr lesenNach der derzeitigen Rechtslage können die Fahrerlaubnisbehörden bei Fahrungeeignetheit kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV könne nicht herangezogen werden, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der damit der behördlichen Verbotspraxis entgegentrat.
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