Montag, 21.11.2022
Vielzahl von Parkverstößen kann Fahrerlaubnis kosten

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung an sich außer Betracht bleiben müssten.

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Mittwoch, 20.10.2021
Ersatz der MPU durch analoge Überprüfung im Ausland möglich

Kann ein Autofahrer nachweisen, dass sein Wohnsitzstaat in der EU bei der Erneuerung seines Führerscheins die Fahreignung entsprechend einer MPU geprüft hat, muss dies in Deutschland berücksichtigt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht ersetzt ein solcher Nachweis in Deutschland die MPU. Im konkreten Fall habe es aber an einer Überprüfung einer Alkoholproblematik durch die spanischen Behörden gefehlt.

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Mittwoch, 28.4.2021
Elektroroller ist nicht gleich Elektroroller

Soll ein Rollerfahrer strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit im Verkehr belangt werden, ist eine nähere technische Beschreibung des genutzten Elektrorollers unerlässlich. Der Bundesgerichtshof verneint eine automatische Anwendung der Vorschriften und Rechtsprechung, die für Kraftfahrer entwickelt worden sind, auf die Nutzer von E-Scootern.   

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Montag, 22.2.2021
Sperrvermerk in im EU-Ausland erteilter Fahrerlaubnis

Eine im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren auch im Bundesgebiet, es sei denn, sie wurde ihrem in Deutschland wohnenden Inhaber zu einem Zeitpunkt erteilt, zu dem ihm dort aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung keine Fahrerlaubnis hätte erteilt werden dürfen. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde dürfe dann feststellen, dass die ausländische Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kfz im Inland berechtigt und einen Sperrvermerk anbringen, so das Verwaltungsgericht Trier.

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Montag, 11.5.2020
Anforderungen an Sehkraft für Kfz über 3,5 Tonnen gelten auch für erfahrenen Rettungssanitäter

Wer ein Kraftfahrzeug fahren will, das über 3,5 Tonnen schwer ist, muss über eine gewisse Sehschärfe verfügen. Ansonsten ist ihm die entsprechende Fahrerlaubnis zu versagen. Dies gilt auch für einen Rettungssanitäter, der jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 Tonnen hat, wie das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden hat.

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