Donnerstag, 2.11.2023
Aluhut-Alarm: Suche nach "EMW-Terroristen" kein Grund für Begutachtung

Nach Ansicht des VG Gießen sind allein abwegige Äußerungen eines Autofahrers kein Anlass für die Anordnung eines Gutachtens zur Überprüfung seiner Fahreignung. Das Gericht gab einem Mann seinen Führerschein zurück, der auf seiner Suche nach "EMW-Terroristen" Aluhut und Bleiweste dabei hatte.

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Montag, 5.9.2022
Fahreignung: Keine Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils nach Trunkenheitsfahrt

Im Fall einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille ist die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern, wenn in dem Strafverfahren ein solches Gutachten nicht eingeholt wurde. Dies hat Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden und einen Eilantrag gegen eine Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt.

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Montag, 13.6.2022
Fahrerlaubnisentzug wegen amphetaminhaltiger Arzneimittel

Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.

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Mittwoch, 15.12.2021
Verlust der Fahreignung wegen Kokainkonsums

Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Rechts, von einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, bestätigt. Der Antragsteller sei wegen des Konsums von Kokain fahrungeeignet. Einen unbewussten Konsum habe er nicht plausibel dargelegt.

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Montag, 22.6.2020
Verwertungsverbot begrenzt Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems

Das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt laut Bundesverwaltungsgericht das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems. Die Löschung einer Eintragung im Fahreignungsregister habe auch dann, wenn der Zeitpunkt der Löschung zwar nach dem maßgeblichen Tattag, aber vor dem der Ergreifen einer Maßnahme liegt, zur Folge, dass diese Eintragung nicht mehr berücksichtigt werden darf.

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