Nach einer Eigenbedarfskündigung hatten Berliner Mieter fast zwei Jahre lang nach einer Ersatzwohnung gesucht – vergeblich. Jetzt dürfen sie trotz der wirksamen Kündigung noch zwei Jahre in der Wohnung bleiben, müssen aber auch mehr Miete zahlen als bisher, wie das LG Berlin II entschied.
Mehr lesenWer Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zweckentfremdet, kann dies tun, wenn er Ersatzwohnraum bereitstellt. Die Stadt München meint, ein solcher müsse eine vergleichbare Miethöhe aufweisen – und hatte das mit einer Popularklage durchsetzen wollen. Diese hat der BayVerfGH als unzulässig abgewiesen.
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