Freitag, 15.7.2022
Wirksame Zustellung bei unbefugter Abgabe von beA-Empfangsbekenntnis

Wird ein elektronisches Empfangsbekenntnis von einer Auszubildenden über das besondere elektronische Anwaltspostfach unbefugt übermittelt, gilt das Urteil als zugestellt. Der Rechtsanwalt muss sich die abgegebene Erklärung laut Bundessozialgericht wie eine eigene zurechnen lassen. Maßgeblich sei die Erwartung, dass dieser Übermittlungsweg ausschließlich vom Postfachinhaber selbst genutzt werde.

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Donnerstag, 30.9.2021
Fristbeginn bei unrichtigem Empfangsbekenntnis

Weist das Empfangsbekenntnis eines Anwalts ein unrichtiges Datum aus, kann er den tatsächlichen Zugang nachweisen. Für den Lauf der Begründungsfrist ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erhalts des Urteils abzustellen. Dieser müsse aber nachgewiesen werden. Hierzu könnten unter anderem Auszüge aus dem Fristenkalender vorgelegt werden.

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Dienstag, 11.5.2021
Entfallen der Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses

Unterschreibt ein Rechtsanwalt ein Empfangsbekenntnis bekundet er, dass er das Schriftstück als zugestellt gegen sich gelten lassen will. Die Beweiskraft dieses Empfangsbekenntnisses kann dem Bundesgerichtshof zufolge nur entkräftet werden, wenn der Prozessbevollmächtigte dessen Unrichtigkeit eindeutig beweist. Die bloße Möglichkeit einer Unrichtigkeit sei nicht ausreichend. 

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