Eltern mit mehreren Kindern müssen in der sozialen Pflegeversicherung bei den Beiträgen stärker entlastet werden. Denn laut Bundesverfassungsgericht ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig davon, wie viele Kinder sie haben, mit gleichen Beiträgen belastet werden. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2023 nachbessern. Dass in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bei den Beiträgen nicht zwischen Eltern und Kinderlosen differenziert werde, sei dagegen nicht zu beanstanden.
Mehr lesenLassen Eltern ihr knapp dreijähriges Kind bei einem Reitturnier aus den Augen, haften sie vollständig für dessen Verletzung durch einen Pferdetritt. Weder der Veranstalter noch die Pferdehalterin müssen damit rechnen, dass ein Kleinkind unbeaufsichtigt in einen Pferdetransporter klettert, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Deren Verkehrssicherungspflicht reduziert sich durch die Pflicht der Eltern, ihren Nachwuchs auf einer großen Veranstaltung eng bei sich zu führen.
Mehr lesenEltern, die aufgrund der Corona-Pandemie mit gleichzeitiger Kinderbetreuung und Berufsausübung unter einer Doppelbellastung leiden, erhalten weiterhin Unterstützung. Wie die Bundesregierung am 20.05.2020 mitteilte, hat sie die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen verlängert. Ersetzt werden 67% des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).
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