Doppelmord an Eltern: Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Roststock gegen einen zur Tatzeit 39-Jährigen wegen Doppelmordes an seinen Eltern ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof es bestätigt hat. Es lautet auf eine lebenslange Freiheitsstrafe, außerdem hatte das LG die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Mit 39 noch in Jugendzimmer

Nach den Feststellungen des LG tötete der noch in seinem "Jugendzimmer" lebende 39 Jahre alte Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 31.12.2019 seine Eltern. Zunächst schlug er seinem schlafenden Vater mit einem Hammer auf den Kopf, fügte ihm dann 21 Messerstiche zu und stach anschließend 41 Mal auf seine gerade erst erwachte Mutter ein.

Beweggrund: Auszugsaufforderung

Der Angeklagte tötete seine Eltern aus niedrigen Beweggründen, weil er ihre Aufforderung, auszuziehen, nicht hinnehmen wollte. Heimtückisch handelte er, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit beider Elternteile bewusst zur Tötung ausnutzte. Der BGH sah bei der Überprüfung des LG-Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten und verwarf dessen Revision. 

BGH, Beschluss vom 23.03.2021 - 6 StR 100/21

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2021.