Corona-Krise: Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie mit gleichzeitiger Kinderbetreuung und Berufsausübung unter einer Doppelbellastung leiden, erhalten weiterhin Unterstützung. Wie die Bundesregierung am 20.05.2020 mitteilte, hat sie die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen verlängert. Ersetzt werden 67% des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).

Anspruch beim Fehlen zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten

Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben. Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden.

Tageweise Beantragung künftig möglich

Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. "Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung", sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

Schnelle Umsetzung geplant

Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am 28.05.2020 im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 05.06.2020. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.

Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2020.