Die dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragene Sache muss dem Spruchkörper vorgelegt werden, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage eine grundsätzliche Bedeutung ergibt. Dies ist laut Bundesgerichtshof der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage innerhalb des OLG-Senats unterschiedlich beurteilt wird. Eine willkürlich unterlassene Vorlage ist von Amts wegen zu berücksichtigen.
Mehr lesenFür die Festsetzung des Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit ist auch beim Bundesgerichtshof der Einzelrichter zuständig. In einer seiner seltenen Entscheidungen hat jetzt der Große Senat für Zivilsachen den Vorrang der Verfahrensvorschriften des RVG festgestellt. Hieran ändere sich nichts dadurch, dass die Zivilsenate ansonsten immer in voller Besetzung von fünf Mitgliedern entschieden.
Mehr lesenIst über einen Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts der Anwaltstätigkeit beim Bundesgerichtshof weiterhin in der Besetzung von fünf Richtern zu entscheiden? Diese Frage hat der XI. Zivilsenat am 06.10.2020 dem Großen Senat für Zivilsachen zur Entscheidung vorgelegt.
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