Noch eine VwGO-Novelle: Justizministerium stellt Eckpunkte vor

Das Bundesministerium der Justiz plant verschiedene Anpassungen in der VwGO. Insbesondere sollen zur Beschleunigung von Asylprozessen originär Einzelrichter zuständig werden. Das Ministerium greift damit einen JuMiKo-Vorschlag auf.

Nach dem umstrittenen Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (BGBl. 2023 I Nr. 71) hat das BMJ ein weiteres Beschleunigungsvorhaben angekündigt. In einem Eckpunktepapier plant das Ministerium Änderungen in der VwGO, die unter anderem die Dauer von Asylverfahren verkürzen sollen. Solche Verfahren hätten zuletzt bis zwei Jahre gedauert, heißt es aus dem Ministerium. Künftig sollen sie nach drei bis sechs Monaten abgeschlossen sein.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte hierzu: "Lange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sind eine Belastung für alle Beteiligten. Bei Asylprozessen tragen sie dazu bei, dass Menschen ohne Bleibeperspektive ihren Aufenthalt in Deutschland weiter verfestigen. Deshalb arbeiten wir an einem Maßnahmenbündel, um Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen, zu modernisieren und effektiver zu gestalten. Davon profitieren die Schutzsuchenden, die schneller Gewissheit darüber haben, ob ihnen ein Bleiberecht zusteht."

Nach dem Papier sollen für Asylverfahren künftig nach dem Gesetz originär Einzelrichterinnen und -richter zuständig sein. Das entspräche der längst gelebten Praxis, nach der die Verfahren fast ausnahmslos auf den fakultativen Einzelrichter übertragen würden. Die Neuerung solle aber eine Bürokratie-Entlastung bewirken. Dieser Vorschlag war zuletzt auch bei der JuMiKo am 6. Und 7. Juni in Hannover diskutiert worden. Die Ländervertreter hatten Justizminister Buschmann um Prüfung gebeten.

Zudem sollen Richterinnen und Richter in Zukunft flexibler eingesetzt werden können. Der fakultative Einsatz von Einzelrichtern solle weitgehender als bislang erlaubt werden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweise und keine grundsätzliche Bedeutung habe, so der Entwurf. Die Senatsarbeit werde damit in geeigneten Fällen entlastet, heißt es aus dem Ministerium. Sperrfristen, die es Richterinnen und Richtern auf Probe bisher verboten als Einzelrichter tätig zu werden, will der Entwurf streichen.

Ziel "Querulantenbewältigung"

Auch sollen Richter zukünftig anordnen können, dass Gerichtskosten im Voraus zu zahlen sind. Das ist die Antwort des Eckpunktepapiers auf rechtsmissbräuchliche Klagen und Anträge. Die Regelung solle die Gerichte und die übrigen Beteiligten von der Befassung mit querulatorischen Klagen und Anträgen entlasten, heißt es aus dem Ministerium. Durch die engen verfassungsrechtlich begründeten Voraussetzungen, die für eine derartige Anordnung erfüllt sein müssten, werde der Rechtsschutzgarantie für den Betroffenen Rechnung getragen.

Auch bei Zwangsgeldern gegen Hoheitsträger sollen die Gerichte künftig mehr Spielraum haben. Der Höchstbetrag für das Zwangsgeld soll von 10.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden. Das Zwangsgeld solle zudem periodisch getaktet angeordnet werden können, um die Beugewirkung zu erhöhen. Außerdem solle das Zwangsgeld nicht mehr dem Hoheitsträger zufließen, gegen den sich die Vollstreckung richtet (Ausschluss "linke Tasche, rechte Tasche"), sondern es soll an einen nicht am Verfahren beteiligten deutschen öffentlichen Rechtsträger oder eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden. Die Verhängung von Zwangshaft gegen handelnde Amtsträger werde ausdrücklich ausgeschlossen. 

Redaktion beck-aktuell, dd, 13. Juni 2024.