Dienstag, 15.8.2023
Erst Randale, dann Klage? Kein Schadensersatz nach Kollaps bei Triathlon

Schlägt ein Triathlonteilnehmer im Sanitätszelt um sich, da er nicht behandelt werden will, kann er die verzögerte Behandlung nicht den Sanitätern zur Last legen. Das LG Dresden hat bestätigt, dass sie zu Recht den Willen des Manns respektiert hatten – er sei nicht erkennbar verwirrt gewesen. 

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Donnerstag, 27.10.2022
Veröffentlichung von Kontaktdaten in Telefonverzeichnis nur mit Einwilligung

Für die Veröffentlichung personenbezogener Daten in einem öffentlichen Teilnehmerverzeichnis (Telefonverzeichnis) ist die vorherige Einwilligung des betreffenden Teilnehmers erforderlich. Dies hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Haben die Anbieter die Daten an andere Anbieter weitergeleitet, genüge es für einen Widerruf zur Erreichung der Datenlöschung, wenn sich der Betreffende an einen der "Verantwortlichen" wendet. Dieser müsse die anderen, auch Suchmaschinenbetreiber, informieren.

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Donnerstag, 25.11.2021
"Inbox-Werbung" im Mail-Postfach nur mit Einwilligung zulässig

Das Einblenden von E-Mails ähnlichen Werbenachrichten im Posteingang eines kostenlosen E-Mail-Postfachs ("Inbox-Werbung") ist nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger zulässig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Solche Werbeeinblendungen begründeten eine Verwechslungsgefahr, die dazu führen könne, dass ein Nutzer durch Anklicken gegen seinen Willen auf die entsprechende Internetseite weitergeleitet wird.

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Donnerstag, 26.11.2020
Tracking-Cookies mit voreingestellter Einwilligung nicht erlaubt

Ohne Einwilligung dürfen Webseitenbetreiber keine Cookies für Analyse- und Marketingzwecke einsetzen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln und die Nachverfolgung des Surf- und Nutzungsverhaltens ermöglichen. Eine voreingestellte Erlaubnis, die nur über einen "OK"-Button bestätigt werden soll, reicht laut Landgericht Rostock nicht als Einwilligung. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Anwaltssuchdienst advocado.

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Mittwoch, 11.11.2020
Datenverarbeitung auf Basis im Voraus angekreuzten Kästchens unzulässig

Mit einem Vertrag über Telekommunikationsdienste, der die Klausel enthält, dass der Kunde in die Sammlung und Aufbewahrung einer Kopie seines Ausweisdokuments eingewilligt hat, kann nicht nachgewiesen werden, dass dieser seine Einwilligung gültig erteilt hat, wenn das betreffende Kästchen von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vor Unterzeichnung des Vertrags angekreuzt wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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